Das Patientenrecht stellt einen umfangreichen Schutz der Rechte eines Patienten gegenüber Medizinern, insbesondere Ärzten sicher. Machen Sie von Ihrem Arzthaftungsrecht bei einer medizinischen oder stationären Behandlung Gebrauch und wehren Sie sich bei Behandlungsfehlern, Geburtsschäden oder OP-Fehlern.
Neben dem Recht auf eine angemessene Aufklärung und Beratung haben Patienten stets den Anspruch auf eine qualifizierte Behandlung. Die Würde des Patienten umfasst hierbei sowohl die Behandlung, als auch Pflege, Rehabilitationen oder Präventionen.
Stets muss die Integrität des Patienten bedacht, sowie das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Privatsphäre respektiert werden.
Vertrauen Sie auf die juristische Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Raab & Bischoff und setzen Sie Ihr Patientenrecht gegenüber Medizinern und Krankenhäusern konsequent durch. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn Sie wie viele andere Menschen auch, nicht über das notwendige juristische Fachwissen verfügen oder sich beispielsweise durch eine Erkrankung in einer Stresssituation befinden.
Als Grundlage für Ihr Recht als Patient gilt das vom Gesetzgeber erstmals im Jahr 2013 zusammengefasste Patientenrechtgesetz. Dieses regelt, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigener Vertrag ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert wurde.
Auch wenn das Patientenrecht mit dieser Gesetzesänderung bereits wesentlich transparenter gestaltet wurde, gilt auch heute noch, dass sich zahlreiche Regelungen nicht aus dem Patientenrechtgesetz ergeben, sondern von der Rechtsprechung entwickelt werden.
Als Experten auf dem Gebiet des Patientenrechts setzen wir uns nicht nur dafür ein, dass Sie Ihr Patienten- bzw. Arzthaftungsrecht gegenüber Medizinern und Krankenhäusern bestmöglich durchsetzen können, sondern wir tragen ebenso dafür Sorge, dass wir sowohl die Weiterentwicklung des Rechts, als auch der Rechtsprechung im Blick haben.